Die Größe des sogenannten „Corona-Virus“ wird mit 0,00006 bis 0,00014 mm angegeben, also 6 bis 14 hunderttausendstel Millimeter. Das ist 1000 bis 2000 mal kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Um sich den Größenvergleich zwischen Haardurchmesser und Virus vorzustellen, kann man sich die Entfernung von 500 Metern oder einem Kilometer vorstellen und mit der Entfernung zwischen Bodensee und Flensburg vergleichen.
So unvorstellbar winzige Partikel, die nicht mal unter einem optischen Mikroskop erkennbar sind, kommen locker oben, unten und an den Seiten der Maske vorbei sowie auch direkt durch den Stoff. Anschaulich zeigt das auch das Experiment von Dr. Klaus Pelikan:
Deshalb schützen sich Virologen, wie hier dokumentiert:
Prof. Dr. Markus Veit: „Die mangelhafte Schutzwirkung von Alltagsmasken (und auch von chirurgischen Masken) als Schutz vor Infektionen mit Viren ist in der wissenschaftlichen Welt basierend auf den bisher vorliegenden Daten unstrittig. Das wissen auch unsere Politiker und das RKI, deshalb wurde auch zunächst von der Verwendung von Masken abgeraten. Warum es zu einer Änderung in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit kam und einem Zwang, Masken in bestimmten Situationen zu tragen, darüber kann man nur spekulieren – zumal das zu einem Zeitpunkt passierte, als der Infektionsdruck bereits am Abklingen war.“ Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2020/daz-33-2020/hauptsache-maske
Recherchen bringen ans Licht, wie die Meinungsänderung zustande kam. Dazu ein kurzes Video:
„Die Datenlage spricht insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gem. der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und des Unfall- und Gesundheitsschutzes gem. SGB VII, nicht für ein Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Dieses gilt in besonderem Maße in Bezug auf Kinder!“
Zu diesem Ergebnis kommen die „Ärzte für Aufklärung“, die dazu eine Sammlung von über 40 wissenschaftliche Studien herangezogen haben, die auch benannt und aufgelistet sind auf: http://www.aerzteklaerenauf.de/masken/index.php
Masken sind gesundheitsschädlich!
Das beweisen zahlreiche Studien und die Praxis
Verminderte Sauerstoffzufuhr sowie Rückatmung von Kohlendioxid führt zu zahlreichen kurz-, mittel- und langfristigen gesundheits-gefahren, denn es kommt zu einer Kohlendioxidanreicherung im Blut und damit einer gesundheitsschädlichen Übersäuerung des gesamten Organismus.
Dr. Otto von Warburg erhielt 1931 den Nobelpreis für Medizin. Er untersuchte die Atmung der Zellen. Er stellte fest, dass bereits eine 35-prozentige Reduktion der Sauerstoffatmung, das Zellwachstum stört und somit die Entstehung von Krebs fördert.
An der Technischen Universität München wurde die „Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken“ untersucht und belegt, dass es u.a. zu Müdigkeit, schnellerer Atmung, Herzunregelmäßigkeiten, Konzentrationsschwäche, schlechterer Feinmotorik führt.
Quelle: https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf
Erfahrene Arbeitsmedizinerin gibt klare kompetente Auskuft:
„Keine Diskussion, Masken sind potentiell schädlich!“
Ehemaliger Amtsarzt und Leiter eines Gesundheitsamtes zu Gefahren und Unsinn der Maske:
Eine aktuelle Untersuchung am Universitätsklinikum Leipzig bestätigt: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vermindert die körperliche Belastbarkeit von Gesunden (Pressemitteilung 20.07.20).
Zahlreiche internationale Studien belegen Gefahren
Gefahren und neurologische Langzeitschäden durch Sauerstoffmangel
Dr. med. Margareta Griesz-Brisson, PhD, ist eine der führenden beratenden Neurologen Europas mit Sitz in der Harley Street in London. Sie ist die medizinische Direktorin der Londoner Klinik für Neurologie. Dr. Griesz-Brisson ist Mitglied der American Academy of Neurology, der European Federation of Neurological Societies, der European Academy of Environmental Medicine und vieler anderer. Sie ist auch immer wieder als medizinisch-juristische Expertin in Großbritannien, Norwegen, Deutschland, der Schweiz und den Vereinigten Staaten tätig. Da sie um die schädliche Wirkung der Maske weiß, hat sie sich genötigt gefühlt erstmals mit einem Video an die Öffentlichkeit zu gehen. Das wurde unverschämter Weise von Youtube gelöscht, wurde aber von Freunden gesichert:
„Gesichtsmasken sind voll von Bakterien und Pilzen“
Masken bieten ideale Bedingungen zur Keimvermehrung Damit gefährden sie den Träger und werden auch zu Keimschleudern für andere! Genauso nannte es niemand geringeres, als Frank Ulrich Montgomery, der Ehrenpräsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Knapp dem Tod entronnen:
Legionärskrankheit aus Corona-Maske
Der US-Radiomoderator Rush Limbaugh präsentierte seinem Publikum einen schockierenden Sachverhalt. Eine Patientin stand knapp vor dem Tod. Die Ärzte hatten aufgrund ihrer Symptome einfach „Covid“ angenommen und waren der Sache nicht weiter nachgegangen. Letztendlich litt sie aber an der – leicht behandelbaren – Legionärskrankheit. Die Bakterien vermehrten sich in ihrer Corona-Schutzmaske.
Umfangreiche Studie zu psychologischen und psychovegetativen Beschwerden durch die aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen in Deutschland (Stand Juni/Juli 2020) beweist die negativen Folgen der Masken. „Die Tatsache, dass ca. 60 Prozent der sich deutlich mit den Verordnungen belastet erlebenden Menschen schon jetzt schwere psychosoziale Folgen erlebt, wie eine stark reduzierte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgrund von aversionsbedingtem MNS-Vermeidungsbestreben, sozialen Rückzug, herabgesetzte gesundheitliche Selbstfürsorge bis hin zur Vermeidung von Arztterminen, oder die Verstärkung vorbestandener gesundheitlicher Probleme wie posttraumatische Belastungsstörungen, Herpes, und Migräne, sprengte alle Erwartungen der Untersucherin“.
(Die gesamte Studie wurde vor Zensur im Internet gesichert)
Trauma-Therapeut zur Kinderquälerei an den Schulen
Zahlreiche weitere Studien werden sowohl in dem Artikel genannt, der durch klicken der folgenden Überschrift zugänglich ist, als auch zusätzliche von einem anderen Autor in dem darunter befindlichen Video:
Prof. Dr. Ines Kappstein: Keine wissenschaftlichen Belege für eine Befürwortung der öffentlichen Masken
Fazit: Es gibt keinen vernünftigen Grund für das Tragen einer Maske aber sehr viele gesundheitliche Gründe es nicht zu tun!
Dementsprechend sollte es unter normalen Umständen nicht schwer fallen, dass Ihnen ein verantwortungsvoller Arzt ein Attest ausstellt, das Ihnen bescheinigt, dass Ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Dazu rufen auch u.a. die „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.“ auf.
Allerdings werden auch Mediziner in unverantwortlicher Weise politisch/psychisch unter Druck gesetzt und korrumpiert, so dass es darunter welche gibt, die sich über ihren Berufseid und das Wohl der Hilfesuchenden hinwegsetzen, indem sie ein solches Attest verweigern. Sollten Sie an solch einen schlecht informierten Mediziner geraten sein, dann ist folgende Handlung empfehlenswert:
Bleiben Sie ruhig und sachlich und stellen Sie dem Mediziner folgende Frage:
„Haben Sie die vom Thieme-Verlag angebotene Fortbildung ‚Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit‚ wahrgenommen, in der u.a. ausgeführt wird:: ‚Dabei besteht das Risiko, dass … während man die Maske trägt, tatsächlich das Risiko einer Erregerverbreitung und damit Erregerübertragung noch erhöht…‘ und ist Ihnen bekannt, dass Juristen die Verweigerung eines Attests als „unterlassene Hilfeleistung“ bewerten?“
Hier in nur 1 Minute die passenden Worte eines mehrfach ausgezeichneten Arztes (u.a. zählt das Who’s Who Dr. Bodo Schiffmann zu den zehn bedeutendsten HNO – Ärzten in Deutschland):
Es gibt Mediziner, die sich für diese Aufklärung bedankt haben und solche, die ignorant sind. Im letzt genannten Fall sollten Sie sich schnellst möglich nach einem Arzt und/oder Psychologen umschauen, mit dem ein vernünftiges Vertrauensverhältnis auf würdiger Augenhöhe möglich ist.
Eine international angesehene Neurologin, die in einem viel beachteten Video die neurologischen Folgen und Langzeit-Schäden erläutert hat (vgl. oben), hat auch bzgl. des Attests eine klare Haltung eingenommen, die ein Arzt, der seine Patienten vor Gesundheitsgefahren schützen möchte, einnehmen sollte: Neurologin erklärt, warum sie sich verpflichtet sieht, jedem Patienten ein Attest auszustellen
Dr. med. Margarete Griesz-Brisson, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapie, Steinbuck 4 a, D-79379 Müllheim, 07631 798005
Stoppt den Maskenwahn! Diskussion mit Gesundheits & Rechts-Experten
Wichtige rechtliche Hinweise
Es gibt bereits zahlreiche Verfahren und Klagen (vgl. u.a. Klagepaten) wegen der mehr als zweifelhaften Rechtmäßigkeit zahlreicher Eingriffe in die Rechte der Menschen. Viele anerkannte Fachleute halten die Rechts- & Verfassungsmäßigkeit sowie Verhältnismäßigkeit der gewaltigen Zwangsmaßnahmen und Einschränkungen für nicht rechtens, darunter z.B. drei anerkannten Professoren, die dazu Gutachten gefertigt haben. Dises sind Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhl für Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg und Prof. Dr. Michael Elicker, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes – veröffentlicht u.a.: hier) . Das Gutachten von Prof. Dr. Murswiek, Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht: „Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung“ benennt im Abschnitt „Zur Unverhältnismäßigkeit einzelner Corona-Bekämpfungsmaßnahmen“ u.a. ausdrücklich die Maskenpflicht.
Unabhängig davon beinhalten derzeit geltende Corona-Verordnungen in Bezug auf die vermeintliche Maskenpflicht folgenden Ausnahmetatbestand (vgl. z.B.: Corona-VO BW § 3 Abs. 2 Punkt 2): „Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.“ (oder z.B.: CoronaSchVO NRW § 2 Abs. 3 S. 2): „Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.“ ähnlich auch in Bayern gemäß §1 Abs.2 Punkt 2: „Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.“
Vom Glauben an die Maskenpflicht und der juristischen Wahrheit:
Rechtsanwalt Ludwig: Keine Maskenpflicht in Deutschland!
Ein weiteres Video mit Rechtsanwalt Ralf Ludwig, mit Zitaten aus einem Verfassungsgerichtsurteil bestätigen die Rechtsauffassung, dass dejure keine generelle Maskenpflicht greift, weil bei gesundheitlicher Belastung keine Verpflichtung zum Tragen besteht, eine gesundheitliche Belastung defacto aber nie ausgeschlossen werden kann: Keine Maskenpflicht wegen gesundheitlicher Belastung
Gemäß anwaltlichen Gutachtens (vgl.:Anwälte für Aufklärung) sind weder Ladenbesitzen noch Ordnungsbehörden zur Einsichtnahme in ein Attest verpflichtet oder berechtigt, weil das die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz verletzt. Zudem besteht der Rechtsgrundsatz, dass niemand beweisen muss, dass er sich rechtskonform verhält, sondern dass umgekehrt ein Verstoß bewiesen werden müsste.
Weiter heißt es in dem Rechts-Gutachten: „Somit können Supermarktinhaber diesen Personen auch nicht unter Berufung auf diese Regelung oder ihr etwaiges Hausrecht den Zutritt verweigern und sie vom Einkaufen ausschließen. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Supermarktinhaber eine Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen haben. Wird ein Geschäft für den „allgemeinen Publikumsverkehr“ eröffnet – wie es bei Supermärkten der Fall ist –, erteilt der Besitzer „generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis“, vgl. LG Bonn, Az.: 10 O 457/99.
Schließen die Supermarktinhaber diese Kunden dennoch aus, so ist dies als willkürlich zu bewerten. Darüber hinaus diskriminieren die Supermarktinhaber diese Kunden. Aus meiner Sicht haben Kunden, denen unberechtigt der Zugang zu Lebensmittelgeschäften, und somit zu ihrer Grundversorgung, verwehrt worden ist und wird, einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Diskriminierung.“
Außerdem verstößt eine Maskenpflicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention. (Quelle: Anwälte für Aufklärung)
Das Erzwingen zum Tragen einer Maske erfüllt den Straftatbestand Körperverletzung (StGB § 223) & Nötigung (StGB § 240 ff).
Ehrverletzende Äußerungen, die Nichtmaskierte oft zu ertragen haben, erfüllen den Straftatbestand der Beleidigung (StGB § 185) und/oder üblen Nachrede (StGB § 186).
Informationen für Verantwortliche von Geschäften
Ein Kunde bzw. Mitarbeiter ohne Mund-Nasen-Schutz verhält sich gesetzeskonform, wenn er glaubhaft machen kann, dass ihm das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund des in der Verordnung genannten Ausnahmetatbestand nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies zu überprüfen obliegt nicht dem Geschäftsinhaber (Datenschutz!). Geschäftsinhaber müssen keine Strafe bezahlen, wenn Kunden keine Masken tragen!
Weitere Informationen dazu hier auf dieser Seite.
Kundeninformation von vorbildlichen Geschäften:
Solche Informationen sind sehr wichtig und hilfreich, um Konflikte zu vermeiden, denn Sie wollen doch sicherlich, dass sich alle Kunden beim Einkaufen wohl fühlen und die Mitarbeiter leistungsfähig und weniger gestresst sind. Ansonsten besteht die Gefahr weiterer Umsatzrückgänge und leider auch, dass immer mehr Menschen aufgrund der Angst, die Ihnen eingejagt wird, regelrecht durchdrehen und Straf- und Gewalttaten begehen.
UNFALLVERSICHERUNG BESTÄTIGT: OHNE ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG DARF KEINE MASKE GETRAGEN WERDEN!
Arbeitgeber, Schulleiter, Dienstherren haften persönlich bei Schäden durch Maske! Sachverständiger bestätigt in einer ausführlicheren Darstellung, dass es in Folge des Maskentragens zu einer Reihe gesundheitlicher Belastungen und Folge- & Langzeitschäden kommen kann. Da Unfalversicherung bestätigt, dass Maske nicht ohne ärztliche Untersuchungen getragen werden dürfen, haben sich alle die das Tragen der Maske anordnen zu verantworten und sind haftbar!
Es liegen mehrere Videos (u.a. auch vom Bundespräsidenten) vor, die beweisen, dass Politiker Masken anziehen, wenn die Medien-Vertreter Aufnahmen machen, sie unmittelbar danach aber gleich wieder ablegen.
Aufschlussreich auch eine e-mail „im Auftrag von Frau Landtagspräsidentin Ilse Aigner“ mit den Worten: „Eine Pflicht, im Parlamentsgebäude Schutzmasken zu tragen, wäre mit der Rechtsstellung von Mitgliedern des Landtags nicht vereinbar, denn ohne Einhaltung der Maskenpflicht müssten die betreffenden Abgeordneten dann von den Sitzungen ausgeschlossen werden.“
Während Politiker ständig Angst schüren und der Bevölkerung massive Zwangsmaßnahmen zumuten, handhaben sie das für sich selbst anders. Sie wissen um die Schädlichkeit der Maske, wie jüngst eine Hausmitteilung des Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble dokumentiert:
„Bereits nach 30 Minuten Tragedauer kann es je nach Art der Mund-Nasen-Bedeckung zu einem signifikanten Anstieg der CO2-Werte im Blut kommen, da die ausgeatmete Luft unter Umständen nicht so gut entweichen kann. Ein ständiges Aus- und wieder Anziehen der Mund-Nasen-Bedeckung ist aber auch nicht sinnvoll, da so das Risiko einer Kontamination erhöht wird. Zwischendurch sollte man sie also zum Durchatmen eher unters Kinn schieben, aber weitertragen.“ Quelle u.a.: https://www.corodok.de/bundestag-masken-irritation/
Ministerpräsident ohne Maske (17.06.2020)
Welch zweifelhafte Rolle die Politiker spielen, wird auch durch 2 skandalöse Ereignisse im Bundesinnenministerium deutlich.
Skandal 1, März 2020: Leak im Innenministerium enthüllt gezielte Panikmache:
Das komplette Dokument liegt uns vor und kann bei Bedarf angefordert werden.
Skandal 2: Anfang Mai warnte ein hoher Beamter, der für Risikobewertungen zuständig ist mit einer umfangreichen (ca. 200-seitigen) Studie, die er in Zusammenarbeit zahlreicher anerkannter Experten erstellte, vor den gravierenden Fehlleistungen des Krisenmanagements, dessen Folgen alleine in gesundheitlicher Sicht mehr schadet als nutzen. Dazu 2 Links zu unabhängigen Rportagen dazu: „Corona-Fehlalarm“ – runtergespielte Risikoanalyse im Innenministerium
Jegliche Maskenpflicht ist schon gegenüber Erwachsenen eine unnötige, unverhältnismäßige und unverantwortliche Maßnahme, bei der der Tatbestand der Nötigung (§ StGB 240) zu prüfen ist. Gegenüber Kindern ist das Verbrechen (vgl.: „Verbrechen an den Kindern“) noch offensichtlicher, weshalb Dr. Weikl einen kompetenten Aufruf vom der Initiative „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.“ vorträgt, der sich speziell an Schulen und Bildungseinrichtungen richtet aber auch für alle anderen Bereiche wichtig ist.
Dr. med Ulrich Krämer zum Tod einer 13-jährigen Schülerin:
Masken als Todesursache
Diese verhängnisvolle Wirkung des Maskentragens eines Kindes sollte jeder kennen. Mit dem verlinkten Artikel erhalten Sie eine medizinische Erläuterung: „Masken als Todesursache“
Wieviele Kinder müssen noch sterben?
Werden Kinder zum Tragen der MNB gezwungen, so kann eine strafbare Nötigung vorliegen, für die Lehrer und Schulleiter zur Rechenschaft gezogen werden können. Der Strafrahmen liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder entsprechender Geldstrafe (§ 240 StGB).
Die dritte Schülerin, die wegen des Makenzwangs sterben musste Einer der zehn bedeutendsten HNO – Ärzten in ist fassungslos:
Als wäre die Lage nicht schon ernst und tragisch genug, erdreisten sich einige interessengesteurte Akteure (deren politische und/oder finanzielle Verflechtungen vielen leider noch nicht bewusst sind) unbequeme Tatsachen als Fake darzustellen. Deshalb hier: „Die wahre Geschichte des Todes einer 6-jährigen„
Was viele medizinischen Laien verkennen ist, dass eine Kohlendioxid-Vergiftung unbemerkt, leise und unspektakulär verläuft, wehalb ein verantwortungsvoller Industriegashersteller mit solchen Postern aufklärt (zum Vergrößern, Abbildung anklicken):
Eine Mutter berichtet von weiteren Kindern, die in der Schule kollabierten:
Dr. med. Oberndörfer spricht über erhöhten Sauerstoffbedarf von Kindern
Kinderarzt: Kurz- & langfristige Gesundheitsgefahren von Masken
Dr. med. Eugen Janzen erläutert die körperlichen Folgen des Maskentragens sowie seine Experimente dazu sowie sein Engagement für wissenschaftliche Aufklärung, was von Politikern ignoriert wird.
Nicht erwähnt – weil auch nicht sein Fachgebiet – sind die psychischen Folgen und Traumata, die andere Fachleute zur Sprache bringen:
In folgendem Interview spricht Richter Hans Christian Prestien glasklar über die wirkliche Rechtslage, wenn Kinder in den Schulen zu einer Testung und Maskenpflicht gezwungen werden. Hochbrisante Informationen, die uns keiner der verantwortungslosen Gestalten in Politik und Medien gibt. Verantwortungslosigkeit. Das Problem unserer Zeit ist Verantwortungslosigkeit. Nehmt die Lehrer, Erzieher und Schulleiter in die Verantwortung, die sich jetzt auf Anordnungen von oben berufen. Sie sind die Ausführenden und sie sind dafür verantwortlich und haftbar.
Paragraph 225 Strafgesetzbuch sagt:
„Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.“ KINDERSCHUTZVERFAHREN: „KÖNNTE MASKENPFLICHT BEENDEN!“ Langjähriger Familienrichter Hans-Christian Prestien im Interview mit Dr. Ronald Weikl
Schülerin berichtet von Masken-Diktatur und Vertuschungen
Gerichtsurteil in Weimarer kippt die Maskenpflicht, Abstandsregeln und Schnelltests an zwei Schulen. Der Verordnungsgeber sei in eine Tatsachenferne geraten, “die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat”, heißt es in dem Urteil.
Ehemaliger Amtsarzt, der schon beim Vogel-Grippe-Theater und der Schweinegrippe-Hysterie mit Kompetenz und Sachlichkeit überzeugt hat, zur Maskenpflicht: „Seid mutiger! Wehrt Euch!“
Dr. Wolfgang Wordag zur Maskenpflicht für Kinder: „Kindesmißhandlung“
Die Nebenwirkungen und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zurEindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen
Prof. Dr. Kuhbandner, Universität Regensburg hat in einer wissenschaftlich fundierten mehr als 30-seitigen Untersuchung (die uns vorliegt) folgende Schlussfolgerungen formuliert:
„…wie die obigen Ausführungen zeigen, gibt es weder überzeugende Evidenz dafür, dass Maßnahmen wie Maskenpflicht das Infektionsgeschehen an Schulen und das von Schulen ausgehende Risiko für das Infektionsgeschehen in der Bevölkerung substantiell reduzieren könnten, noch wurden mögliche negative Nebenwirkungen evidenzbasiert geprüft. Vielmehr gibt es sogar die Befürchtung, dass das verpflichtende Tragen von Masken im Unterricht aufgrund der Handhabung an Schulen sogar ein Infektionsrisiko darstellen könnte * und mit zahlreichen negativen Nebenwirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlergehen von Kindern einhergehen könnte. Zusammen mit der Tatsache, dass an den Schulen ein äußerst geringes Infektionsgeschehen zu beobachten ist und Kinder das Virus SARS-CoV-2 zudem kaum weitergeben, ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen als höchst fragwürdig einzustufen….
Abschließend soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass Bund, Länder und Kommunen auch in Zeiten der Corona-Epidemie zur vollumfänglichen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet sind. Aus dieser Perspektive heraus ist die Nichtberücksichtigung der möglichen Nebenwirkungen der Maßnahmen und die fehlende Prüfung der Verhältnismäßigkeit als völkerrechtsverstoßend und bundesgesetzwidrig einzustufen.“
Angenommen, es gäbe weltweit keinen einzigen Beweis dafür, dass jemals ein Mensch einen anderen Menschen mit dem berühmten „Corona-Virus“ angesteckt/infiziert hat. Unglaublich, oder? Aber doch wahr!